13. Februar 2012 – 09:47
Staatliche Überwachungssoftware
Noch im Dezember 2011 meldete PC Praxis "Bundestrojaner offiziell auf Eis gelegt". Nachdem der CCC (Chaos Computer Club) über den Trojaner aufgeklärt hatte, sei dieser nicht länger in der vorliegenden Form nutzbar. Die Hersteller von Virenscannern hatten zum großen Teil die Signatur des Trojaners in ihre Virenscanner aufgenommen.
Das BKA wollte die Entwicklung in ein eigenes "Kompetenzzentrum" verlegen und eine neue Version des Bundestrojaners entwickeln. Der Vorgänger wurde in der Privatwirtschaft gefertigt.
Jetzt lese ich doch immer noch über den Bundestrojaner. Scheinbar hat jetzt auch der Datenschutzbeauftragte den Bundestrojaner etwas näher betrachtet. Immerhin zwei Monate nach den Enthüllungen des CCC.
Die Software erfüllt die Datenschutzbestimmungen nicht. Das ist die Kernaussage aus verschiedenen Artikeln zu diesem Thema. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung ist nicht ausreichend geschützt und Teile, die diesen Bereich betreffen und aufgezeichnet sind, lassen sich nicht einfach aus dem Datenstrom herauslöschen.
Bemängelt wird unter anderem auch die "Nachladefunktion" des Bundestrojaners. Hiermit kann der Trojaner eigenständig neuen Code herunterladen und auf dem PC aktivieren. Meiner Meinung nach ein Problem, das findige Hacker für eigene Malware ausnutzen könnten.
Aber von anderer Seite wird man sicher am Bundestrojaner festhalten. Sind doch die Möglichkeiten ohne großen Aufwand den Datenverkehr von Kriminellen und weiteren zu überwachenden Personenkreisen zu bekommen viel zu verlockend. Keine anfälligen Versuche mit Richtmikrofonen und Beobachtung durch Beamte.
Auch wenn der Bundestrojaner im Moment im Rampenlicht steht, wird er weiterentwickelt und erst bei der nächsten Panne werden neue Einzelheiten an Licht kommen. Das ist jedenfalls meine Meinung.
Artikel in
PC Praxis
Focus
Heise Online